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© VVN-BdA Stade 2003


Im Juli 1933 wurde das »Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses« (»GzVeN«) erlassen. Es war Teil der nationalsozialistischen Rasse- und Bevölkerungspolitik und bildete einen Ausgangspunkt für die menschenverachtende Politik, die später mit systematischer Tötung aus rassischen Gründen enden sollte.

Etwa 400.000 Menschen, vom Kleinkind bis zum Greis, wurden zwischen 1934 und 1945 auf der Grundlage des Gesetzes zwangssterilisiert. Es handelte sich hierbei um psychisch Kranke, körperlich oder geistig Behinderte, Fürsorgezöglinge, Gehörlose, Nichtseßhafte, politische Gegner, rassisch Unerwünschte. Bei Frauen dienten im besonderen Maße Lebenswandel und moralisches Verhalten als Begründung für die Zwangssterilisation. An den direkten Folgen des medizinischen Eingriffs starben circa 6.000 Personen. Für die Betroffenen bedeutete eine Zwangssterilisation gesellschaftliche Diskriminierungen, physische und psychische Schädigungen und Spätfolgen.

Das Gesetz ging von einer Fremdbestimmung und Zwangsmaßnahmen bei der Umsetzung aus. In §12 des Gesetzes hieß es: »...Soweit andere Maßnahmen nicht ausreichen, ist die Anwendung unmittelbaren Zwanges zulässig.«

Die Anzeigen nach dem »GzVeN« konnten u.a. von Ärzten, Musterungsbehörden, Gendameriestationen oder Wohlfahrtsbehörden kommen. Der Kreisarzt aus Stade empfahl sogar, daß Lehrer auffällige Schülerinnen und Schüler melden sollten, aber erst nach Beendigung der Schulpflicht, da sonst das Vertrautheitsverhältnis gestört werden könnte.

Das »GzVeN« sah einen formellen Weg vor. Nach den Anzeigen wurden die Anträge in der Regel von beamteten Ärzten gestellt. Ein sogenanntes »Erbgesundheitsgericht« entschied dann über die Anträge.

Am 1.1.1934 wurde ein »Erbgesundheitsgericht« in Stade eingerichtet. Der Zuständigkeitsbereich des Gerichts erstreckte sich im wesentlichen auf die damaligen Landkreise Stade, Land Hadeln, Bremervörde und Harburg-Land. Das »Erbgesundheitsgericht« Stade hat in den Jahren 1934-39 insgesamt 951 Zwangssterilisationen beschlossen.

Durchgeführt wurden die Zwangssterilisationen u.a. im städtischen Krankenhaus Stade. Allein im ersten Halbjahr 1935 fanden im Landkreis Stade 84 Zwangssterilisationen statt. Zu den Zwangssterilisierten gehörten auch ein 14jähriges Mädchen und ein 11jähriger Junge.

Die Einweisungen ins Krankenhaus wurden z.T. zwangsweise durchgeführt. In vorhandenen Akten ist z.B. nachzulesen: »...sucht diese sich erneut der Sterilisation zu entziehen, ein weiteres Verhandeln erscheint zwecklos. Ich bitte nunmehr die polizeiliche Überführung in das Krankenhaus Stade...«, »Ich bitte die Person zwangsweise ins Krankenhaus Stade zur Sterilisierung polizeilich vorführen lassen zu wollen. Sie hat meiner Aufforderung keine Folge geleistet.« »...da sie sich nach Aufforderung im Krankenhaus nicht meldete und sich hartnäckig weigerte, der Aufforderung nachzukommen, mußte sie durch einen Gendarmeriebeamten im Kraftwagen nach Stade gebracht und zur Unfruchtbarmachung im Krankenhaus vorgeführt werden.«