VVN-BdA
Stade
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Der Bundesvorstand wird alle zwei Jahre von der jährlich im Herbst tagenden OLV gewählt. Ebenso der geschäftsführende Vorstand. Die OLV stellt das selbsternannte Exilparlament der LMO dar. Für die Zusammensetzung der OLV gibt es einen festgelegten Schlüssel, der aus der nebenstehenden Graphik deutlich wird.
Mit sämtlichen 40 Heimatkreisen der LMO wurden in den 50er und 60er von bundesdeutschen Städten und Landkreisen Patenschaften abgeschlossen (siehe Kasten). Diese Patenschaften wurden mit der Schaffung des BVFG zur Staatspflicht erhoben. Die Heimatkreise haben ihren Sitz in der Regel in der entsprechenden Patenstadt. Die Heimatkreise sind formal selbständige Institutionen, tatsächlich aber Anhängsel der LMO. Das legen sie in ihren eigenen Satzungen fest, und auch die LMO hat dies in Artikel 4 (2.3) ihrer Satzung vorgeschrieben. Während die Bundesorgane revanchistisches Sprachrohr innerhalb der BRD und Verbindungsglieder zu den Schaltstellen im Bundesinnenministerium und im Auswärtigen Amt sind, werden die Heimatkreise »vor Ort« eingesetzt. LMO-Bundessprecher von Gottberg sagte vor der OLV im November 1995: »Mit den Kreisgemeinschaften verfügt die LO über ein Instrument, um das uns andere Landsmannschaften beneiden. Sie sind die eigentlichen Träger der Arbeit vor Ort.« Weitere Instrumente der LMO sind die ihr angeschlossenen oder mit ihrer Unterstützung finanzierten Stiftungen, Museen und sonstige Kultureinrichtungen. Diese Institutionen sind notwendig, damit die Bundesregierung bzw. das Innenministerium alljährlich sechsstellige Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt rechtfertigen kann. Die finanzielle Unterstützung der landsmannschaftlichen Verbände wird nämlich mit der Begründung gewährt, die »Vertriebenenkulturarbeit« zu fördern.
Außerordentlich wichtig ist die Verbindung zur »Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen«. Sie arbeitet landsmannschafts-übergreifend und ist eng mit dem BdV verzahnt. LMO-Bundessprecher Wilhelm von Gottberg über Veröffentlichungen der Kulturstiftung: »Alle bisherigen Völkerrechtsberater des Auswärtigen Amtes benutzen diese Publikationen und haben nicht selten bei Rechtsfragen und in Fragen des Volksgruppenschutzes daraus zitiert«.
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