VVN-BdA Stade

Kein Zeichen für Frieden und Völkerverständigung:

Die Charta der deutschen Heimatvertriebenen

von Alexandra Stolze


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© VVN-BdA Stade 2003


Auf der zentralen Auftaktveranstaltung zum "Tag der Heimat" am 8.September 1996 in Berlin lobte Bundespräsident Herzog in seiner Festansprache die "Charta der deutschen Heimatvertriebenen" als "frühes Zeichen der Menschlichkeit und des Willens zur Versöhnung". Er nannte sie "beispielgebend und zu dieser Zeit beispiellos, denn 1950 sei eine solche Vision, wie sie in der Charta zum Ausdruck gebracht würde, alles andere als selbstverständlich gewesen."

Es bleibt dem Herrn Bundespräsidenten unbenommen, aus seinem Sachverstand und Kenntnisstand heraus die Charta von 1950 im Jahre 1996 zu interpretieren. Mit solcher veröffentlichten Meinung stützt Herzog Auffassungen von Vertriebenenfunktionären wie die im nebenstehenden Kasten vom Goldaper Kreisvertreter Grigat.

Im Gegensatz zu Herzog, Grigat und anderen stellen sich für uns allerdings folgende Fragen:

· Wer hat die "Charta der deutschen Heimatvertriebenenen" verfaßt?

· Wohin wollten die Kräfte politisch orientieren, die das "historische Manifest" durch ihre Unterschrift besiegelten?

· Welche Politik konnte seit Verkündung der Charta vor fast 50 Jahren von den Landsmannschaften und ihren Funktionären mit dem Medium "Charta der Heimatvertriebenen" und dank offizieller politischer Unterstützung bis heute betrieben werden?

Zunächst bleibt festzustellen:

1950 - "zu dieser Zeit", wie Herzog es ausdrückte - wurden in Bonn Pläne zur Remilitarisierung der BRD erörtert, und am 30.August 1950 hatte Konrad Adenauer, der damalige Bundeskanzler, dem amerikanischen Hochkommissar sogar "westdeutsche Soldaten gegen die vierte Besatzungsmacht" angeboten.

"Zu dieser Zeit" war weder die Charta "beispiellos", noch waren die Visionen der Autoren unpopulär.

Von führenden Vertriebenenfunktionären waren bereits Monate zuvor Erklärungen mit ähnlichen Zielvorstellungen als Grundlage für spätere landsmannschaftliche Zusammenschlüsse abgegeben worden. Beispielsweise die

Erklärungen der Ostpreußen

Nach 1945 hatten sich in Göttingen um den letzten Königsberger Kurator Dr. h.c. Hoffmann viele Professoren der Königsberger Universität - eine der "Grenzland-Universitäten", an der seit 1918 "die Behauptung des Deutschtums in den Vordergrund" gerückt war - niedergelassen. Sie hatten, gemeinsam mit weiteren "vertriebenen" Hochschullehrern, bereits seit 1946 als "Göttinger Arbeitskreis" u.a. "Berichte über die Bedeutung der deutschen Ostgebiete" erarbeitet. Ihr Grundprinzip war und ist,

"auf der ideellen Basis von Staatsgesinnung und Rechtsgefühl für die Wiedervereinigung der deutschen Ostgebiete mit den anderen Teilen Deutschlands zu wirken, und zu verhindern, daß der Tatbestand der Vertreibung durch bloßen Zeitablauf rechtens ... werden kann."

Unter dem Vorsitz des Völkerrechtswissenschaftlers Prof. Dr. Herbert Kraus (1884-1965) wurde am 3./4.Dezember 1949 eine "Göttinger Erklärung" bekanntgegeben, die Forderungen auf Verwirklichung des "Rechtes auf die Rückkehr in eine freie Heimat als Teil eines freien Reiches" enthält.

Geschäftsführer des "Göttinger Arbeitskreises Ostdeutscher Wissenschaftler" war Joachim Freiherr von Braun, der auch von 1971 bis zu seinem Tode 1974 als Sprecher der Landsmannschaft Ostpreußen (LMO) fungierte.

1996 feierte dieser Arbeitskreis mit eindeutiger politischer Zielsetzung sein 50jähriges Bestehen. Seit 1965 unter der Präsidentschaft von Prof. Dr. Boris Meissner, agiert er nach wie vor an der ideologischen Bewußtseinsfront für einen "deutschen" Osten außerhalb der Oder-Neiße-Grenze. Nach dem Zerfall der Sowjetunion gab der Göttinger Arbeitskreis Anstoß für "neue" Forschungsschwerpunkte, z.B. "Geschichte und Gegenwart der deutschen Volksgruppe in den neuen Staaten". "Besonders am Herzen" liegen dem Arbeitskreis "die Stadt Königsberg und das Gebiet Kaliningrad".

Für die Heimatvertriebenen ein spezielles Grundgesetz

Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz der BRD durch den Parlamentarischen Rat verkündet und in Kraft gesetzt. Knapp fünfzehn Monate später wurde die Charta als "Grundgesetz der deutschen Heimatvertriebenen" der Öffentlichkeit bekanntgegeben. Ausdrücklich heißt es in diesem am 6.8.1950 in Stuttgart verkündeten "historischen Manifest":

"... die erwählten Vertreter von Millionen Heimatvertriebenen (haben) nach reiflicher Überlegung und nach Prüfung ihres Gewissens beschlossen, dem deutschen Volk und der Weltöffentlichkeit gegenüber eine feierliche Erklärung abzugeben, die die Pflichten und Rechte festlegt, welche die deutschen Heimatvertriebenen als ihr Grundgesetz und als unumgängliche Voraussetzung für die Herbeiführung eines freien und geeinten Europas ansehen."

Die Initiatioren und Verfasser der Charta wie auch deren Unterzeichner - 30 Personen - waren nationalistischer, volks- und deutschtumspolitischer Gesinnung. Nachweislich war ein großer Teil dieser angeblich "erwählten Vertreter von Millionen Heimatvertriebenen" im oder für das NS-Regime aktiv tätig gewesen, wo sie - jeder auf seinem damaligen Posten - mithalfen, dem "Volk ohne Raum" "Lebensraum im Osten" zu verschaffen. Nach Kapitulation, Flucht und Ausweisung lehnten die nach Westen verschlagenen "Vertriebenen"-Funktionäre "die Politik des Abwartens auf die Rückkehr" ab. Umgehend begannen sie, sich landsmannschaftlich zu organisieren und "unseren unbestreitbaren Anspruch auf den deutschen Osten" nach der Formel "Lebensraum im Westen, Heimatrecht im Osten" anzustrebern.

Das Grundgesetz des Revanchismus in der BRD

Seit dem 6.August 1950 haben die "deutschen Heimatvertriebenen" einen besonderen Status: Zusätzlich zum in der BRD geltenden Grundgesetz können sie auf der Grundlage eines für sie geschaffenen Grundgesetzes agieren. Und dieses spezielle 'Grundgesetz', die "Charta der deutschen Heimatvertriebenen", ist Grundlage für eindeutig revanchistische Ziele: Grenzverschiebung zugunsten eines wieder zu errichtenden Großdeutschen Reiches, Rückgewinnung der einstigen Heimatgebiete im Osten, Wiedergutmachungsforderungen, Entschädigungsansprüche usw. Von Anfang an erscheint dieses Dokument des Revanchismus eingebunden in die offizielle Politik der BRD.

Die 1950 während des Festaktes der Verkündung der Charta in Stuttgart gehaltenen Reden waren moderat: "zum rechtsstaatlichen Prinzip, das gleiche Rechte und Pflichten für alle Staatsbürger vorsieht", oder aufputschend gegen "zögerliches und extrem fiskalisches Verhalten in Sachen der Vertriebenen" des zuständigen Finanzministers.

Sie wurden zweifellos übertroffen durch Dr. Ottomar Schreibers Feststellung. Er sprach als Staatssekretär des Bundesvertriebenenministeriums und als Sprecher der Landsmannschaft Ostpreußen (LMO) ausdrücklich "im Bewußtsein unseres deutschen Volkes":

"Wir fühlen uns der Gemeinschaft des deutschen Volkes unauflöslich verbunden, und wir glauben, daß das Gemeinschaftsbewußtsein des deutschen Volkes nicht untergehen kann."

"... es gilt, das Recht auf die Heimat als ein unveräußerliches Menschenrecht anzuerkennen."

Zur Bedeutung der Charta erklärte Schreiber demagogisch: "Das in der Charta geforderte Recht auf die Heimat, der Kernpunkt des Manifestes, ... (stelle) einen Wall dar, der 'Europa vor dem Ansturm der den allgemein verbindlichen Heimatanspruch verneinenden, das Recht auf Macht gründenden Eroberer sichert'."

Diese Aussage nahm der BdV-Funktionär C.J. Neumann 40 Jahre später zum Anlaß, erläuternd zu kommentieren:

"Das klang gut auf dem Hintergrund der Tatsache, daß das DDR-Regime kurz zuvor (6.7.1950) in Görlitz mit der polnischen Regierung ein Abkommen geschlossen hatte, das die Anerkennung der Oder/Neiße-Linie als Grenze vorsah, ein diplomatischer Akt, der von Bundesregierung, Bundestag und West-Alliierten als rechtswidrig bezeichnet worden war."

Gegenüber der Öffentlichkeit im Inland und dem Fußvolk der Vertriebenen wurde 1950 beruhigend kommentiert: "Die Charta der heimatvertriebenen Deutschen ist nicht aus Not geboren. Sie ist nicht 'gemacht', nicht konstruiert, nicht improvisiert, sondern gewachsen aus unendlichem Leid, mit dem sittlichen Auftrag, mit vereinten Kräften der Not zu gebieten. Schlichtheit, Ernst und Würde sind die Zeichen ihres Geistes."

Auch die Öffentlichkeit im Ausland ließ sich offensichtlich sedieren durch "Sinn und Stil des historischen Manifestes", z.B. durch die Darstellung, "daß sich die außenpolitische Forderung auf die Geltendmachung des Rechts auf die Heimat beschränkte" und "daß sich die Vertriebenen mit dem Verzicht auf Rache und Vergeltung zu einer Durchsetzung dieses Rechtes mit friedlichen Mitteln bekannten."

In der Charta war bewußt nicht ausgesprochen die Rede vom Recht auf Selbstbestimmung und auch nicht von der Wiederherstellung des Deutschen Reiches, weder in den Grenzen von 1937, 1938 oder 1939.

Einer der Gründe für diese scheinbare Selbstbeschränkung war: die unterschiedlichen staats- und völkerrechtlichen Verhältnisse der "Reichsdeutschen" (d.h. der einstmals in den Grenzen von 1937 Beheimateten) und "volksdeutscher" Gruppen (aus den ab 1918 abgetrennten und dann nach 1938 vom Deutschen Reich okkupierten Gebieten)

Die an Inhaltsdiskussion und Formulierung beteiligten Vertriebenenfunktionäre hatten sich ohne Unterschied ihrer Herkunft auf die Geltendmachung des kleinsten Nenners geeinigt: des allgemein verbindlichen "Rechtes auf die Heimat". Deshalb die zurückhaltende Formulierung in der Charta!

Es blieb Staats- und Völkerrechtlern wie Herbert Kraus, Max Hildebert Böhm, Rabl und Raschhofer - die zum Teil bereits der Monarchie, dem Weimarer Staat und selbstverständlich dem NS-Regime zugearbeitet hatten - und bleibt ihrem pseudowissenschaftlichen Nachwuchs vorbehalten, dieses "Heimatrecht", das in der Charta als "gottgegebenes Recht", also "naturrechtlich" qualifiziert wurde, genauer zu definieren und gültige "Volksgruppenrechte" zu beschreiben.

Die Charta besteht jedenfalls als Dokument des "Willens zur Selbstbehauptung der Vertriebenen" und gegen jede "Unterstellung", die Vertriebenen hätten sich mit ihrem Schicksal abgefunden. In der "Deklaration zur Charta der Heimatvertriebenen" vom 6.August 1960 heißt es:

"... Wir wollen auch jetzt und künftig wie ehedem in die Heimat zurück. Wir sehen keinen Anlaß, unsere Haltung zu ändern, um so mehr als wir glauben, die Pflichten, die wir in der Charta auf uns nahmen, nach bestem Wissen und Gewissen beim Wiederaufbau Deutschlands und Europas erfüllt zu haben."

"... Die Wiedervereinigung aller durch Willkür und Gewalt voneinander getrennten Teile Deutschlands ist trotz aller Hemmungen und trotz aller Widerstände herbeizuführen. Dafür einzutreten und einzustehen ist den deutschen Heimatvertriebenen ernsteste Verpflichtung."

An den Realitäten vorbei

Eine Textanalyse der "Charta der deutschen Heimatvertriebenen" offenbart, daß und wie ihre Autoren es verstanden, bestimmte (ursächliche) Realitäten zu verdrängen oder überhaupt nicht wahrzunehmen. Die seit Jahrzehnten im politischen Leben gestandenen Männer lenkten bewußt (?) und direkt auf eine mythologische Vorstellungswelt ab, denn anders sind die Aussagen in der Charta nicht zu verstehen. Ohne kritische Rückbesinnung auf eigenes Versagen, auf eigenverantwortliches Tun und Nichttun begründeten sie ihr "Bewußtsein" ausgerechnet auf ihre "Verantwortung vor Gott", ihre "Zugehörigkeit zum christlich-abendländischen Kulturkreis" und ihr "deutsches Volkstum".

Und grenzt es nicht an Größenwahn und Sendungsbewußtsein, wenn die Autoren der Charta in aller Offenheit ihr "Bekenntnis" auf "gemeinsame Aufgaben aller europäischen Völker" lenken?

Die landsmannschaftlichen Funktionäre verhielten sich stets destruktiv gegenüber einer grundlegenden Ursachenforschung darüber, für welche Interessen sie objektiv gewirkt hatten:

· Die Funktion der rassistischen großdeutschen Volksgruppenpolitik.

· Die ideologische Vorbereitung und folgende Bereitschaft bzw. Mißbrauch der deutschen Minderheiten als 5. Kolonne der deutschen Außenpolitik, als Sondereinheiten der Wehrmacht im faschistischen Eroberungskrieg.

· Das Verharren in "bedingungslos deutscher" Mentalität und Gesinnung.

Statt das eigene Verschulden zu dokumentieren, bekundeten sie "ernst und heilig im Gedenken an das unendliche Leid, welches im besonderen das letzte Jahrzehnt über die Menschheit gebracht hat": "Wir Heimatvertriebenen verzichten auf Rache und Vergeltung."

Dem oberflächlichen Betrachter mag das genügen. Doch die immer wieder betonte Formulierung "Wir Heimatvertriebenen verzichten auf Rache und Vergeltung" grenzt an Hochmut und ist eine vorgeschobene Behauptung, hinter der sich aggressive, revanchistische Zielsetzungen verbergen. Und "das letzte Jahrzehnt" kennzeichnet die Jahre vom Kriegsbeginn 1939 bis zur Konstituierung der BRD bzw. zur Verkündung der Charta. Über die Gründe, wie es zu 1933 und 1939 kommen konnte, wird jedoch kein Wort verloren.

Und weiter muß festgestellt werden: Nicht "das letzte Jahrzehnt" hatte Leid über die Menschheit gebracht, sondern Menschen, die in "diesem Jahrzehnt" und schon lange vorher agierten. Menschen, die im breitgefächerten faschistischen Machtapparat großdeutsche Pläne und Strategien vorbereiteten und in die Tat umsetzten. Umso bezeichnender ist es, daß diese Menschen nie ihre Aktivitäten in Frage stellten, nach 1945 aber vom "Selbstbestimmungsrecht" redeten und dieses Recht für sich in Anspruch nahmen.

25 Jahre nach Verkündung der "Charta der Heimatvertriebenen" schrieb der damalige Vizepräsident des BdV, Friedrich Walter, Klartext. In seinem in zahlreichen Vertriebenen- und Landsmannschaftsblättern veröffentlichten Aufsatz "Unser Grundgesetz - 25 Jahre Charta der deutschen Heimatvertriebenen" offenbarte er:

"Der Verzicht auf Rache und Vergeltung heißt nicht, daß wir auf unsere Heimat und unser Recht verzichten ... Wir geben das Recht auf ein freies Leben in unserer Heimat nicht auf, wir lassen uns nicht als kläglichen Ersatz damit abspeisen, daß wir als Touristen hinfahren und uns ansehen dürfen, wie ganze Landstriche, dank kommunistischer Planwirtschaft, heruntergekommen sind."

Das war im Jahre 1975, nach dem Abschluß der sogenannten Ostverträge. In dieser Zeit war von der BdV-Zentrale die neue politische Konzeption ausgegeben worden: "... die Vertriebenen und ihre Verbände verlagern ihre Tätigkeit verstärkt auf die Kulturarbeit, nicht zuletzt, weil dort die zweite Schlacht um den deutschen Osten stattfindet."

Von der "Überbrückungsfunktion" zur "Brückenfunktion"

Den landsmannschaftlichen Verbänden wurde "eine besondere Überbrückungsfunktion" zugeteilt: Sie sollten "die Erinnerung an ein deutsches Ostpreußen, Schlesien und Pommern aus dem Heute der Statik in ein Morgen der Dynamik hinüberretten...", so der damalige stellvertretende Ministerpräsident von Niedersachsen, Wilfried Hasselmann, auf einer "deutschlandpolitischen Tagung" des BdV in Celle.

Gemeint war damit aber vor allem, die sich bereits damals abzeichenden politischen Veränderungen in Osteuropa zu nutzen, um dort Heimat- und Volksgruppenrechte durchzusetzen und eventuell noch mehr.

Wenn also im Jahre 1997 der deutsche Bundestag den "Vertriebenenverbänden" fast einstimmig bescheinigt, sie seien seit den "historischen Umbrüchen der Jahre 1989 und 1990 ... durch zahlreiche Begegnungen mit den in ihrer angestammten Heimat lebenden Menschen zu Botchaftern der Aussöhnung und Verständigung geworden", dann ist äußerste Skepsis geboten! Wörtlich heißt es in dem am 28.2.1997 von CDU/CSU, SPD und FDP gemeinsam eingebrachten und bei einer Enthaltung und einer Gegenstimme angenommenen Beschlußantrag:

"Der Deutsche Bundestag bittet die heimatvertriebenen Mitbürgerinnen und Mitbürger, sich weiter voll und ganz in das politische, kulturelle und gesellschaftliche Leben unseres Landes und in die Ausgestaltung der Beziehungen zu unseren östlichen Nachbarstaaten in einem Europa des Friedens, der Zusammenarbeit und der Verständigung einzubringen. Der Deutsche Bundestag wird Heimatvertriebene und deren Verbände, die diesem Geist verpflichtet sind, bei diesen Bemühungen weiterhin unterstützen..."

Diesem Beschluß des Bundestages zugestimmt hatte auch der BdV-Vorsitzende Dr. Fritz Wittmann (MdB/CSU). Er schrieb kurze Zeit später im BdV-Organ "Deutscher Ostdienst" nicht von Frieden und Völkerverständigung, sondern verwendete den Begriff "Rechtsfrieden" und behauptet:

"Die Beziehungen (zu den östlichen Nachbarstaaten, die die Mitgliedschaft in der EU beantragen, d.Verf.) ... sind objektiv belastet durch das nachwirkende Vertreibungsunrecht." Sollten "die Belastungen nicht unkalkulierbar werden", dann bedürfe "der durch die Vertreibung elementar erschütterte und verletzte Rechtsfrieden der Heilung."

Diese Aussagen zeigen, was in dieser Broschüre mehrfach nachgewiesen wird: Die landsmannschaftlichen Verbände hatten und haben mit Frieden und Völkerverständigung nichts im Sinn!


Charta der deutschen Heimatvertriebenen

(Auszug)

Im Bewußtsein ihrer Verantwortung vor Gott und den Menschen,

im Bewußtsein ihrer Zugehörigkeit zum christlich-abendländischen Kulturkreis,

im Bewußtsein ihres deutschen Volkstums und in der Erkenntnis der gemeinsamen Aufgabe aller europäischen Völker,

haben die erwählten Vertreter von Millionen Heimatvertriebenen nach reiflicher Überlegung und nach Prüfung ihres Gewissens beschlossen, dem deutschen Volk und der Weltöffentlichkeit gegenüber eine feierliche Erklärung abzugeben, die die Pflichten und Rechte festlegt, welche die deutschen Heimatvertriebenen als ihr Grundgesetz und als unumgängliche Voraussetzung für die Herbeiführung eines freien und geeinten Europas ansehen.

1. Wir Heimatvertriebenen verzichten auf Rache und Vergeltung. Dieser Entschluß ist uns ernst und heilig im Gedenken an das unendliche Leid, welches im besonderen das letzte Jahrzehnt über die Menschheit gebracht hat.

2. Wir werden jedes Beginnen mit allen Kräften unterstützen, das auf die Schaffung eines geeinten Europa gerichtet ist, in dem die Völker ohne Furcht und Zwang leben können. (...)

Wir haben unsere Heimat verloren. Heimatlose sind Fremdlinge auf dieser Erde. Gott hat die Menschen in ihre Heimat hineingestellt. Den Menschen mit Zwang von seiner Heimat trennen, bedeutet, ihn im Geiste zu töten.

Wir haben dieses Schicksal erlitten und erlebt. Daher fühlen wir uns berufen zu verlangen, daß das Recht auf Heimat als eines der von Gott geschenkten Grundrechte der Menschheit anerkannt und verwirklicht wird. (...)

Die Völker der Welt sollen ihre Mitverantwortung am Schicksal der Heimatvertriebenen als der vom Leid dieser Zeit am schwersten Betroffenen empfinden. (...)


Wer ist im Bund der Vertriebenen?

Die Landsmannschaften im BdV und die ihnen angeschlossenen Vereinigungen

Landsmannschaft Ostpreußen

Landsmannschaft Pommern

Landsmannschaft Weichsel-Warthe

Landsmannschaft Schlesien

Landsmannschaft der Banater Schwaben

Landsmannschaft der Deutschen aus Ungarn

Landsmannschaft der Oberschlesier

Landsmannschaft Westpreußen

Landsmannschaft Berlin-Mark Brandenburg

Landsmannschaft der Deutschen aus Litauen

Landsmannschaft Siebenbürger Sachsen in Deutschland

Landsmannschaft der Deutschen aus Rußland

Sudetendeutsche Landsmannschaft

Deutsch-Baltische Landsmannschaft

Bund der Danziger Karpatendeutsche

Landsmannschaft Slowakei

Landsmannschaft der Buchenlanddeutschen (Bukowina)

Landsmannschaft der Bessarabiendeutschen

Landsmannschaft der Dobrudscha- und Bulgariendeutschen

Landsmannschaft der Sathmarer Schwaben

Außenhandelsverein der heimatvertriebenen Wirtschaft

Vertretung der Heimatvertriebenen Wirtschaft

Bundesverband der vertriebenen Ärzte und Zahnärzte

Bauernverband der Vertriebenen

Verband der verdrängten Beamten, Behördenangestellten und -arbeiter

Gemeinschaft heimatvertriebener Erzieher

Arbeitsgemeinschaft Deutscher Landwirte und Bauern

Ostdeutscher Kulturrat

Kulturwerk der vertriebenen Deutschen

Deutsche Jugend des Ostens (DJO) - Deutsche Jugend in Europa

Konvent der zerstreuten evangelischen Ostkirchen

Ostkirchenausschuß - Kirchlicher Hilfsausschuß für die Ostvertriebenen

Arbeitsgemeinschaft heimatvertriebener Beamter, Ruheständler und Hinterbliebener